Notar
Der Notar ist nach § 1 BnotO (Bundesnotarordnung) als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und für andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege bestellt.
Die Haupttätigkeit des Notars bezieht sich auf folgende Aufgaben:
- Beurkundung von Grundstückskaufverträgen, Grundstücksübertragungen (Schenkung), Eintragung von Grundpfandrechten und Grunddienstbarkeiten
- Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen und Erbscheinsanträgen
- Beurkundung von Eheverträgen, Vorsorgevollmachten und Unterhaltstiteln
- Erstellung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen, Satzungsänderungen sowie Anmeldungen zum Handels- und Vereinsregister